
- Weiteres Bildmaterial zur Pressemeldung

Für das Rheinland steht im linken Teil des Wappen das silberne Wellenband auf grünem Grund. Es verweist auf den Rhein.
Im rechten Teil repräsentiert das Westfalenpferd auf rotem Grund den Landesteil Westfalen.
Den Fuß des Wappenschildes ziert die Lippische Rose. Sie erinnert - der Name verrät es bereits - an das frühere Fürstentum Lippe.
- Weiteres Bildmaterial zur Pressemeldung

Neben dieser Form wird inzwischen im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit des Landes eine vereinfachte Form verwendet.
Die amtlichen Wappen dürfen ausschließlich von Behörden und Einrichtungen des Landes genutzt werden.
Bürgerinnen und Bürger, Vereine und Organisationen, die ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken wollen, dürfen das viereckige "Nordrhein-Westfalen-Zeichen" verwenden.
Landesflagge
Die Landesflagge besteht aus den Farben Grün, Weiß und Rot. Sie wird von den Gemeinden und Gemeindeverbänden, dem Bund und anderen Stellen außerhalb der Landesverwaltung von Nordrhein-Westfalen verwendet. Sie darf auch privat genutzt werden. Daneben gibt es eine Landesdienstflagge, die die Landesflagge mit dem Landeswappen kombiniert. Sie darf ausschließlich von Dienststellen des Landes genutzt werden.
Zeichen für jedermann
Mit dem Nordrhein-Westfalen-Zeichen können Bürgerinnen und Bürger ihre Verbundenheit mit dem Land ausdrücken.
Schwarz-Weiss-Version (JPG, 25 KB)
RGB-Version (JPG, 35 KB)
CMYK-Druckversion (EPS, 2,3 MB)