Minister Karl-Josef Laumann: „Wir sorgen für mehr Gerechtigkeit“ / Erhöhung des Schonvermögens bei der Altersvorsorge von Hartz-IV-Empfängern im Bundestag verabschiedet
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
"Endlich hat sich unser jahrelanger Einsatz für einen höheren Freibetrag zur Altersvorsorge von Langzeitarbeitslosen und damit für mehr Gerechtigkeit bezahlt gemacht", sagte Nordrhein-Westfalens Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (5. März 2010) anlässlich der Verabschiedung des Sozialversicherungs-Stabilisierungsgesetzes im Bundestag. "Bereits 2005 haben wir in Nordrhein-Westfalen in unserem Kolitionsvertrag eine entsprechende Änderung der Hartz-Regelungen gefordert. Wir in Nordrhein-Westfalen halten unsere Versprechen!"
Künftig kann ein Arbeitslosengeld-II-Empfänger mit einem maximalen Schonvermögen eine private Zusatzrente von rund 300 Euro erwerben, während die alten Sätze ihm lediglich 85 Euro ließen. "Das gibt den Menschen das Signal: Private Vorsorge lohnt sich, auch wenn man einmal länger arbeitslos werden sollte", erklärte Laumann.
"Wenn ein Bürger privat vorsorgt und damit im Sinne der Politik eigentlich alles richtig macht, dann kann der Staat doch nicht sagen: Im Falle längerer Arbeitslosigkeit darfst Du davon nur einen Bruchteil behalten. Das untergräbt das Vertrauen in den Sozialstaat", erklärte der Arbeits- und Sozialminister. Mit den höheren Freibeträgen würden zwei Ziele erreicht: Die Eigeninitiative für eine entsprechende Altersvorsorge zu fördern und einen effektiven Beitrag zur Bekämpfung der Altersarmut zu leisten.
"Damit schließen wir heute eine der Gerechtigkeitslücken der Hartz-Gesetzgebung", so der Minister. Das System Hartz baue bei Langzeitarbeitslosen darauf auf, dass jemand der viele Jahre gearbeitet und entsprechend fürs Alter vorgesorgt hat, genauso behandelt werde wie derjenige, der nur kurze Zeit gearbeitet und keine Altersrücklagen gebildet hat. "Das widerspricht dem Gerechtigkeitsdenken der Menschen und ist ein Kardinalfehler im System Hartz", sagte Laumann.
"Die CDU hat bereits auf ihrem Parteitag in Dresden einen Antrag der CDU Nordrhein-Westfalens angenommen, der eine deutliche Anhebung der Vermögensfreigrenze vorsah. Leider war mit der SPD zu Zeiten der Großen Koalition in dieser Frage nichts zu machen. Daher freut es mich nun umso mehr, dass diese Forderung Eingang in den Koalitionsvertrag von CDU, CSU und FDP gefunden hat. Nach einem halben Jahr können wir bezüglich der Anhebung des Schonvermögens bei Hartz-IV schon Vollzug melden", so Laumann. Das sei ein gutes Signal, das heute von Berlin ausgehe.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855 3118.