Minister Karl-Josef Laumann: „Hilfe kann weiter aus einer Hand erfolgen“ / Grundgesetzänderung zu Jobcentern vom Bundesrat gebilligt
Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales teilt mit:
"Heute ist ein guter Tag für alle Betroffenen: Durch die jetzt auch vom Bundesrat gebilligte Änderung des Grundgesetzes wird die Betreuung von Hartz IV-Empfängern und ihren Familien durch Kommunen und Arbeitsagenturen vor Ort auf rechtlich sichere Füße gestellt", erklärte der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann heute (9. Juli 2010) in Düsseldorf.
"Durch die neue Regelung haben wir den kommunalen Sachverstand erhalten und damit Kompetenzen und Zuständigkeiten in der Arbeitsmarktpolitik vor Ort gesichert. Damit haben wir verhindert, dass Entscheidungen über die Köpfe der Beteiligten hinweg zentral bei der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg getroffen werden", kommentierte Laumann die heutige Entscheidung des Bundesrates. Jetzt könne die gute und funktionierende Zusammenarbeit zwischen Kommunen und Arbeitsagentur in den Jobcentern auch künftig verfassungsgemäß fortgesetzt werden. "Die kommunale Kompetenz bleibt erhalten. Die Leistungsempfänger finden auch künftig alle Ansprechpartner unter einem Dach und bekommen Hilfe aus einer Hand", so Laumann.
Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Ministeriums für Arbeit, Gesundheit und Soziales, Telefon 0211 855-3118.