Luftreinhalteplan Ruhrgebiet tritt in Kraft – regionale Strategie für den Umwelt- und Gesundheitsschutz in der Metropolregion

Das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz teilt mit:

"Mit dem Luftreinhalteplan Ruhrgebiet haben wir die Grundlage geschaffen, den Umwelt- und Gesundheitsschutz im größten Ballungs­gebiet Deutschlands ein gutes Stück voranzubringen", so Umwelt­minister Eckhard Uhlenberg zum Inkrafttreten des Luftreinhalteplans Ruhrgebiet am kommenden Montag (4. August 2008). "Das Vorgehen steht voll im Einklang mit dem Feinstaub-Urteil des Europäischen Gerichtshofes, dessen unterstützende Wirkung für das Recht der Bevölkerung auf gesundheitsverträgliche Luftqualität ich ausdrücklich begrüße."

13 Städte (Duisburg, Essen, Mülheim an der Ruhr, Oberhausen, Bottrop, Gelsenkirchen, Gladbeck, Herten, Recklinghausen, Castrop-Rauxel, Bochum, Dortmund und Herne) mit einer Gesamtfläche von rund 1.500 km² werden vom Luftreinhalteplan Ruhrgebiet erfasst und 3,3 Millionen Menschen damit vor schadhaften Luftbelastungen wie Feinstaub und Stickstoffdioxid geschützt. Insgesamt 20 Aktions- und Luftreinhaltepläne wurden hier in einem Konzept zusammengefasst. Die einzelnen Maßnahmen werden so besser aufeinander abgestimmt und die Transparenz und Planungssicherheit für Wirtschaft und Bürger wird erhöht. Der Plan umfasst mehr als 80 Einzelmaßnahmen in den Bereichen Industrie, Kleingewerbe und Verkehr.

Der Luftreinhalteplan Ruhrgebiet wurde von den Bezirksregierungen Arnsberg, Düsseldorf und Münster in enger Kooperation mit den Kommunen, dem Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz (LANUV) sowie den nordrhein-westfälischen Ministerien für Umwelt und Verkehr aufgestellt. Über Projektgruppen waren unter anderem Wirtschafts- und Naturschutzverbände sowie der Verkehrsverband VRR und der Regionalverband der elf großen Städte und der vier Kreise im Ruhrgebiet RVR einbezogen. Alle betroffenen Bürgerinnen und Bürger sowie Verbände und Kommunen hatten sechs Wochen lang Gelegen­heit, zu den Planentwürfen Stellung zu nehmen. Zahlreiche Anregungen und Wünsche wurden in den Plänen berücksichtigt und eingearbeitet.

Zu den verkehrslenkenden Maßnahmen im Luftreinhalteplan Ruhrgebiet gehört auch die Einrichtung von neun Umweltzonen in neun Städten (Duisburg, Oberhausen, Bottrop, Essen, Gelsenkirchen, Bochum, Mülheim an der Ruhr, Dortmund, Recklinghausen) die ab dem 1. Oktober 2008 in Kraft treten werden. In diese Zonen dürfen dann nur Fahrzeuge mit einer roten, gelben oder grünen Plakette einfahren. Durch unbürokratische Übergangs- und Ausnahmeregelungen für Anwohner und Gewerbebetriebe werden Wirtschaft und Bürger in die Lage versetzt, sich auf die neuen Anfor­derungen einzustellen.

Die Umweltzonen werden neben der Senkung von Stickstoffoxiden und Feinstaub-Konzentrationen auch positive Effekte auf die Hintergrund­belastung haben. Durch die zu erwartende schnellere Modernisierung der Fahrzeugflotte wird es wirtschaftliche Impulse für den Bereich der Automobilindustrie und des KFZ-Handwerks geben. Die positiven Effekte einer steigenden Zahl umweltverträglicherer Fahrzeuge werden damit auch den Menschen außerhalb der Umweltzonen selbst zugute kommen. Alle Maßnahmen werden bis Ende 2010 auf ihre Wirksamkeit geprüft; danach wird im Rahmen des dynamischen Konzeptes über das weitere Vorgehen bei der Luftreinhalteplanung im Ruhrgebiet entschie­den.

Weitere Informationen zum Luftreinhalteplan Ruhrgebiet und den damit verbunden Umweltzonen sind zu finden unter www.umwelt.nrw.de und www.umweltzonen.nrw.de.