Minister Dr. Ingo Wolf: Neue Regelung zum finalen Rettungsschuss schafft mehr Rechtssicherheit / Nordrhein-westfälisches Polizeirecht wird novelliert

Das Innenministerium teilt mit:

Innenminister Dr. Ingo Wolf hat heute (10. November 2009) dem Kabinett den Gesetzentwurf zur Novellierung des nordrhein-westfälischen Polizeigesetzes vorgelegt. Damit wird das Polizeigesetz auf der Basis der Vereinbarung im Koalitionsvertrag novelliert und evaluiert. Der Entwurf enthält eine ausdrückliche Regelung zum sogenannten finalen Rettungsschuss. „Damit schaffen wir eine größere Rechtssicher­heit für die Polizeibeamtinnen und -beamten“, sagte der Minister anläss­lich der Kabinettsitzung in Düsseldorf. „Der denkbar schwerste Eingriff in die Rechte eines Menschen bedarf einer eindeutigen gesetzlichen Grundlage. Dabei gelten weiterhin die gleichen hohen rechtlichen Hürden wie bisher.“ Der finale Rettungsschuss ist nach dem derzeitigen Polizeirecht in Nordrhein-Westfalen zwar zulässig, allerdings nur als kompliziertes Rechtskonstrukt.   

Die Regelung ist die klare Festschreibung des Rettungsschusses als ultima ratio. Er ist nur dann zulässig, wenn er das einzige Mittel  zur Abwehr einer gegenwärtigen Lebensgefahr oder der gegenwärtigen Gefahr einer schwerwiegenden Verletzung der körperlichen Unversehrt­heit ist, wie zum Beispiel bei einer Geiselnahme.

Darüber hinaus sieht der Entwurf vor, dass die Polizei, ebenso wie die Ordnungsbehörden, - subsidiär - für die öffentliche Ordnung zuständig ist. „Auch damit setzen wir den Koalitionsvertrag um“, erklärte der Minister.

Ebenso wird der Schutz des Kernbereichs der privaten Lebensgestal­tung - dazu gehört beispielsweise die Vertraulichkeit des Wortes im familiären Umfeld - sowohl durch eine Generalklausel als auch in den spezifischen Eingriffsbefugnissen detaillierter und differenzierter neu geregelt. Bei dem Thema Kernbereichsschutz handelt es sich um eine komplexe Rechtsmaterie, die den Urteilen des Bundesverfassungs­gerichts der letzten Jahre Rechnung tragen muss. Schwerpunkt ist das durch die Rechtsprechung entwickelte Recht auf informationelle Selbst­bestimmung, das den Schutz privater Lebensbeziehungen konkretisiert. Die Novelle behebt auch die verfassungsrechtlichen Mängel der unter der rot/grünen Vorgängerregierung erlassenen und bis zum Regie­rungswechsel nicht reparierten Regelungen.

Bei Nachfragen wenden Sie sich bitte an die Pressestelle des Innenministeriums, Telefon 0211 871-2300 oder -2301.