Die nordrhein-westfälische Landesregierung (das Kabinett)
Aufgabe der Landesregierung ist es, die politischen Geschäfte auf Landesebene zu führen und zu gestalten. Zugleich ist sie für die Ausführung der vom Landtag beschlossenen Gesetze zuständig. In der Regel trifft sich das Kabinett einmal pro Woche, um über Gesetzesvorlagen und Rechtsverordnungen zu beraten. Auch Bundesgesetzentwürfe werden, soweit sie der Mitwirkung des Bundesrates bedürfen, im Kabinett behandelt. Nach Artikel 50 und 23 des Grundgesetzes wirken die Länder über den Bundesrat an der Gesetzgebung des Bundes und in Angelegenheiten der Europäischen Union mit. Nordrhein-Westfalen verfügt über sechs der insgesamt 69 Stimmen der Bundesländer im Bundesrat. Die Mitglieder des Bundesrates werden von der Landesregierung bestellt.
Das Landeskabinett besteht aus der Ministerpräsidentin und den Ministerinnen und Ministern.