Zirkel Bauplan 940 x 212

Landesplanung für Nordrhein-Westfalen


Ziel der Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt.

Landesentwicklungsplan NRW

Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. Vielfältige Ansprüche aus Gesellschaft und Wirtschaft stehen im Wettbewerb um nur begrenzt verfügbaren Raum. Deswegen müssen die unterschiedlichsten Anforderungen aufeinander abgestimmt  werden. Ob Gewerbe, Wohnungswirtschaft, großflächiger Einzelhandel, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, Naturschutz, Verkehrsinfrastruktur, Lagerstätten, Energie- und Wasserversorgung oder Entsorgung – alle Interessen müssen bedacht und optimal aufeinander abgestimmt werden. Angesichts immer stärkerer regionaler Verflechtungen gelingt das nicht ohne eine übergeordnete überörtliche Planung und Gestaltung des Raumes.

Ziel der Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt.

Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 1995 aufgestellt. Daneben besteht noch der LEP 'Schutz vor Fluglärm' in der Bekanntmachung von 1998. Das ursprünglich 1974 aufgestellte, 1989 zuletzt geänderte Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ist am 31.12.2011 ausgelaufen.

Vor diesem Hintergrund und wegen neuerer Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung sowie veränderten Rahmenbedingungen (insbesondere Demographischer Wandel, Klimawandel) ist die Erarbeitung eines neuen umfassenden Landesentwicklungsplans für Nordrhein-Westfalen beabsichtigt. Er wird auch neue politische Zielsetzungen u.a. zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in raumordnerische Grundsätze und Ziele umsetzen. Wegen des langfristigen Charakters solcher raumordnerischen Festlegungen wird die nach der am 14.03.2012 erfolgten Auflösung des Landtags noch amtierende Landesregierung keinen Beschluss zur Billigung eines entsprechenden Gesamt-LEP mehr fassen.

Stattdessen hat die Landesregierung am 27.03.2012 beschlossen, kurzfristig den Entwurf eines sachlichen Teilplans 'Großflächiger Einzelhandel' zu erarbeiten. Die vorgezogene Erarbeitung raumordnerischer Festlegungen zu diesem Sachbereich ist erforderlich, weil seit Auslaufen des Landesentwicklungsprogramms Ende letzten Jahres auch die Regelungen des § 24a LEPro zum Großflächigen Einzelhandel entfallen sind und in Nordrhein-Westfalen keine anderen landesplanerischen Regelungen hierzu bestehen.
(Vgl. auch weitere Informationen unter 'Einzelhandel')

Den derzeit geltenden Landesentwicklungsplan von 1995 finden Sie hier (PDF, 571 KB).