Landesplanung für Nordrhein-Westfalen
Ziel der Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt.
- Landesentwicklung
- Einzelhandel
- Umsiedlungsbeauftragte
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. Vielfältige Ansprüche aus Gesellschaft und Wirtschaft stehen im Wettbewerb um nur begrenzt verfügbaren Raum. Deswegen müssen die unterschiedlichsten Anforderungen aufeinander abgestimmt werden. Ob Gewerbe, Wohnungswirtschaft, großflächiger Einzelhandel, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, Naturschutz, Verkehrsinfrastruktur, Lagerstätten, Energie- und Wasserversorgung oder Entsorgung – alle Interessen müssen bedacht und optimal aufeinander abgestimmt werden. Angesichts immer stärkerer regionaler Verflechtungen gelingt das nicht ohne eine übergeordnete überörtliche Planung und Gestaltung des Raumes.
Ziel der Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt.
Zur Zeit arbeitet die Staatskanzlei als Landesplanungsbehörde an einem Entwurf für einen neuen LEP und stimmt diesen mit den anderen Ressorts ab. Parallel wird der für die Umweltprüfung nach § 9 ROG erforderliche Umweltbericht erarbeitet.
Der Entwurf des neuen LEP und der Umweltbericht sollen voraussichtlich bis März 2012 vom Kabinett gebilligt werden. Danach kann das umfangreiche Beteiligungsverfahren nach § 13 LPlG durchgeführt werden. In diesem Verfahren werden u.a. alle Kommunen um Stellungnahme gebeten; außerdem wird der LEP-Entwurf im Rahmen einer allgemeinen Öffentlichkeitsbeteiligung ins Internet eingestellt und bei den Regionalplanungsbehörden öffentlich ausgelegt, so dass jedermann hierzu Stellung nehmen kann.
Den derzeit geltenden Landesentwicklungsplan von 1995 finden Sie hier (PDF, 571 KB).