Landesentwicklungsplan NRW
Nordrhein-Westfalen ist ein dicht besiedeltes Land. Vielfältige Ansprüche aus Gesellschaft und Wirtschaft stehen im Wettbewerb um nur begrenzt verfügbaren Raum. Deswegen müssen die unterschiedlichsten Anforderungen aufeinander abgestimmt werden. Ob Gewerbe, Wohnungswirtschaft, großflächiger Einzelhandel, Erholungs- und Freizeiteinrichtungen, Naturschutz, Verkehrsinfrastruktur, Lagerstätten, Energie- und Wasserversorgung oder Entsorgung – alle Interessen müssen bedacht und optimal aufeinander abgestimmt werden. Angesichts immer stärkerer regionaler Verflechtungen gelingt das nicht ohne eine übergeordnete überörtliche Planung und Gestaltung des Raumes.
Ziel der Landesplanung ist eine nachhaltige Entwicklung, die soziale und ökonomische Raumansprüche mit ökologischen Erfordernissen in Einklang bringt.
Der derzeit gültige Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen (LEP NRW) wurde 1995 aufgestellt. Daneben besteht noch der LEP 'Schutz vor Fluglärm' in der Bekanntmachung von 1998. Das ursprünglich 1974 aufgestellte, 1989 zuletzt geänderte Landesentwicklungsprogramm (LEPro) ist am 31.12.2011 ausgelaufen.
Vor diesem Hintergrund und wegen neuerer Rechtsgrundlagen und Rechtsprechung sowie veränderten Rahmenbedingungen (insbesondere Demographischer Wandel, Klimawandel) ist die Erarbeitung eines neuen umfassenden Landesentwicklungsplans für Nordrhein-Westfalen beabsichtigt. Er wird auch neue politische Zielsetzungen u.a. zur flächensparenden Siedlungsentwicklung und zur Umstellung der Energieversorgung auf erneuerbare Energien in raumordnerische Grundsätze und Ziele umsetzen. Wegen des langfristigen Charakters solcher raumordnerischen Festlegungen wird die nach der am 14.03.2012 erfolgten Auflösung des Landtags noch amtierende Landesregierung keinen Beschluss zur Billigung eines entsprechenden Gesamt-LEP mehr fassen.
Stattdessen hat die Landesregierung am 27.03.2012 beschlossen, kurzfristig den Entwurf eines sachlichen Teilplans 'Großflächiger Einzelhandel' zu erarbeiten. Die vorgezogene Erarbeitung raumordnerischer Festlegungen zu diesem Sachbereich ist erforderlich, weil seit Auslaufen des Landesentwicklungsprogramms Ende letzten Jahres auch die Regelungen des § 24a LEPro zum Großflächigen Einzelhandel entfallen sind und in Nordrhein-Westfalen keine anderen landesplanerischen Regelungen hierzu bestehen.
(Vgl. auch weitere Informationen unter 'Einzelhandel')
Den derzeit geltenden Landesentwicklungsplan von 1995 finden Sie hier (PDF, 571 KB).
Landesentwicklungsplan NRW – Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel
a) Bisheriges Verfahren
Die Landesregierung erarbeitet einen neuen Landesentwicklungsplan NRW, der auch Regelungen zum großflächigen Einzelhandel enthalten wird. Diese Regelungen wurden in einem gesonderten „Sachlichen Teilplan Großflächiger Einzelhandel“ aufgrund seiner Dringlichkeit vorgezogen. Das Landeskabinett hat den Planentwurf hierzu bereits am 17. April 2012 beschlossen, das Beteiligungsverfahren fand zwischen dem 4. Juni und dem 4. Oktober statt. Sowohl die in ihren Belangen berührten öffentlichen Stellen als auch die allgemeine Öffentlichkeit hatten während dieser Zeit die Möglichkeit, Stellungnahmen zu dem Planentwurf abzugeben.
b) Aktueller Stand
Nach Beendigung des Beteiligungsverfahrens erfolgt derzeit die Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen. Insgesamt haben sich 252 öffentliche Stellen und 9 Private im Rahmen des dreimonatigen Beteiligungsverfahrens geäußert (vgl. Tabelle).
Tabelle (PDF, 10 KB)
Die von den Beteiligten vorgebrachten Anregungen und Bedenken werden gesichtet, nach Einwendern und Schlagwörtern sortiert und ausgewertet. Nach erster Durchsicht haben 128 Beteiligte (49 %) den Regelungen grundsätzlich zugestimmt. 136 Beteiligte (53 %) haben darüber hinaus teils sehr detaillierte Stellungnahmen zu den einzelnen Regelungsentwürfen abgegeben. Diese werden in den kommenden Wochen eingehend geprüft und bewertet. Sobald diese Auswertung abgeschlossen ist, wird das Ergebnis im Internet an dieser Stelle veröffentlicht.
Nach Zielsetzung der Landesregierung soll der Sachliche Teilplan Großflächiger Einzelhandel - nach der Aufstellung durch Kabinettsbeschluss und anschließender Beratung im Landtag - möglichst in der ersten Jahreshälfte 2013 als Verordnung in Kraft treten.
Weiterführende Informationen und Materialien:
• Die Verfahrensunterlagen Landesentwicklungsplan Nordrhein-Westfalen - Sachlicher Teilplan Großflächiger Einzelhandel finden Sie hier (PDF, 318 KB).
• Einen kurzen Überblick über die Inhalte des Entwurfs des Sachlichen Teilplans Großflächiger Einzelhandel und das Erarbeitungsverfahren finden Sie hier (PDF, 16 KB).
• Antworten auf die wichtigsten Fragen finden Sie hier (PDF, 26 KB).
•Das vom Planungsbüro Junker und Kruse Stadtforschung im Auftrag der Landesregierung erstellte Gutachten finden Sie hier (PDF, 876 KB).
Nach den landesplanerischen Zielen soll die Darstellung von Allgemeinen Siedlungsbereichen (ASB) und Gewerbe- und Industrieansiedlungsbereichen (GIB) in den Regionalplänen bedarfsgerecht erfolgen. Bedarfsgerecht bedeutet dabei einerseits, ausreichende Flächen für eine entsprechende Entwicklung zur Verfügung zu stellen, andererseits aber die Neudarstellung von Flächen auf das erforderliche Maß zu beschränken. Dabei kommt der sachgerechten Ermittlung der quantitativen Flächenbedarfe für die Siedlungs- und Gewerbeentwicklung eine zentrale Rolle zu.
Aufgrund der demografischen Entwicklung, des wirtschaftlichen Strukturwandels, der Anforderungen an eine nachhaltige und flächensparende Raumentwicklung und der Notwendigkeit, alle Teile des Landes gleich zu behandeln, wurde eine Überarbeitung der Rechenmodelle für den regionalplanerischen Flächenbedarf erforderlich. Dazu hat das Institut für Stadtbauwesen und Stadtverkehr der RWTH Aachen (ISB) ein Gutachten erstellt. Künftig soll die Ermittlung des Siedlungsflächenbedarfs für die Festlegung von Siedlungsbereichen in Regionalplänen nach den darin entwickelten Methoden erfolgen. Das Gutachten finden Sie hier (PDF, 2,5 MB).
Für die Anwendung der Methoden sollen mit den Regionalplanungsbehörden Verfahrensregeln entwickelt werden, an denen zurzeit gearbeitet wird.